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SWBS-Brief
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Information für die Etagengemeinschaften des Studentenwohnheimes "An der Schunter", Haus 1Installierung eines NetzwerkesDas Studentenwerk hat davon Kenntnis erhalten, daß einige Mieter des Hauses beabsichtigen, in Eigenarbeit Leitungen innerhalb des Hauses zu verlegen, die offenbar dem Zweck dienen sollen, Computer untereinander zu vernetzen bzw. den Anschluß an den Hochschulcomputer herzustellen.Es wird hiermit darauf hingewiesen, daß dem Studentenwerk ein entsprechender Installationsantrag hierfür nicht vorliegt und insofern auch keine Genehmigung zur Ausführung entsprechender Arbeiten erteilt wurde. Die Initiatoren eines entsprechenden Netzwerkes werden hiermit gebeten, ihre Vorstellungen zum Aufbau eines "Netzwerkes" offiziell dem Studentenwerk bekannt zu geben, damit hierüber befunden werden kann. Ungenehmigte Installationen durch Mieter verstoßen gegen die vertraglichen Mietvereinbarungen und sind nicht statthaft. Mieter, die sich ohne ausdrückliche Genehmigung des Studentenwerks an der Bausubstanz zu schaffen machen und unauthorisiert möglicherweise Leitungen verlegen, werden hiermit darauf hingewiesen, daß sie mit mietrechtlichen Konsequenzen und Schadensersatzforderungen zu rechnen haben. Die Hausmeister sind angewiesen, ungenehmigte Baumaßnahmen der Mieter zu unterbinden. Braunschweig, 19.01.1996 |
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