Gebührenordnung des SchunterNet e.V.
Stand: 01. März 2011
- Eine Anschlussgebühr wird nicht erhoben.
- Die Nutzungsgebühr (Monatsgebühr) wird dynamisch erhoben. Sie
wird abhängig vom Finanzbedarf des Vereins sowie der Anzahl der
Nutzer angepasst und sollte einen Betrag von 13,-- €
(in Worten: dreizehn Euro) nicht überschreiten.
Derzeit ist die Gebühr auf 6,-- €
(in Worten: sechs Euro) festgelegt.
- Zur Absicherung eventueller durch den Nutzer verursachter Forderungen
Dritter an den Verein, ist eine Kaution in Höhe der aktuellen
monatlichen Nutzungsgebühr zu hinterlegen
- Alle Folgezahlungen sind bis 15. des Vormonats für den
entsprechenden Monat einzuzahlen (jeweils eine Monatsgebühr).
- Die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt in erster Linie per
Lastschrifteinzugsverfahren. Bei Barzahlungen wird eine zusätzliche
Gebühr von 2,-- € je Zahlung erhoben. Ausnahme stellt die
erste Barzahlung dar, bei der keine Barzahlungsgebühr erhoben wird.
- Schlägt die Abbuchung aus Gründen, die der Nutzer zu vertreten hat,
fehl, ist er verpflichtet die anfallenden Bankgebühren sowie die nichteingezogenen
Gebühren in Bar zu begleichen. Dabei entfällt die Barzahlungsgebühr
in Höhe von 2,-- €.
- Die Nutzungsgebühren werden in erster Linie zur Deckung der
laufenden Kosten verwendet. Eventuelle Überschüsse
werden für Reparaturen und weitere Investitionen genutzt.
- Wird ein Zweitanschluss beantragt, so sind die Kosten der
Umrüstung in Höhe von 15,-- € durch den
Antragsteller zu tragen.
- Durch Benutzer verursachter zusätzlicher Arbeitsaufwand im Sinne
§8, Absatz 4, der
Benutzerordnung wird zu einem
Stundensatz von
12,00 €
in Rechnung gestellt, wobei ein Mindestbetrag von 6,-- € erhoben wird.
- Schäden an vereinseigener Hardware, die durch unsachgemäßen Umgang
fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, gehen in vollem Umfang zu
Lasten des Verursachers.
- Änderungen dieser Gebührenordnung sind in den halbjährlichen
Mitgliederversammlungen möglich.
|