Benutzerordnung des SchunterNet e.V.
Stand: 16. Februar 2000
Präambel
Das im Studentenwohnheim An der Schunter durch den
SchunterNet e.V. betriebene Netzwerk soll allen Mietern die
Möglichkeit bieten, mit ihren Heimrechnern (Mac, PC, etc.) einfach und
kostengünstig an moderner Datenkommunikation zu partizipieren. Die
gemeinsame Nutzung von Ressourcen steht dabei im lokalen Netz im
Mittelpunkt. Dazu gehören der Datenaustausch über das Netz, die
Nutzung zentraler oder privater Peripheriegeräte (Drucker, Scanner,
Streamer, etc.) sowie die Bereitstellung nichtkommerzieller Software
auf File-Servern.
Mit der Anbindung an das Hochschulnetz erhält der Teilnehmer die
Möglichkeit, seinen PC als Terminal für eine UNIX-Workstation
einzusetzen. Durch die Verbindung mit dem weltweiten Internet
bieten sich den Studenten letztendlich ganz neue Wege der Recherche
und Informationsbeschaffung vom eigenen Schreibtisch aus. Zentraler
Punkt ist hierbei das World Wide Web, welches in den letzten Jahren
die Popularität des Internet erst begründet hat.
§1 Gültigkeit
- Die folgenden Regelungen gelten für alle Benutzer des Netzes
des SchunterNet e.V. im Studentenwohnheim An der Schunter, Braunschweig. Sie
ergänzen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen
Universität Braunschweig. [Anhang D]
- Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie
verliert ihre Gültigkeit bei Inkrafttreten einer neuen Benutzerordnung.
§2 Allgemeine Bestimmung
- Die Teilnahme an Datennetzen verlangt von jedem einzelnen einen
verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium. Die Benutzerordnung wurde
geschaffen, um die Funktionsfähigkeit des Netzwerkes und ein geregeltes
Miteinander der Teilnehmer zu gewährleisten.
- Jeder Benutzer verpflichtet sich, diese Ordnung anzuerkennen.
- Für die Nutzung der Ressourcen des Hochschulnetzes (TUBS-Net
und Zugang zum Internet) ist darüber hinaus die
Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen
Universität Braunschweig [Anhang D] verbindlich.
- Betriebs- und Hardwarekosten werden entsprechend der
Gebührenordnung [Anhang C] des SchunterNet e.V. auf die Nutzer
umgelegt.
§3 Zulassung der Benutzer
- Grundsätzlich ist jeder Bewohner des Studentenwohnheims
An der Schunter berechtigt, sich an das Wohnheimnetz
anzuschließen, sofern er sich mit den hier aufgeführten
Regelungen einverstanden erklärt und dem SchunterNet e.V. beitritt.
- Einschränkungen werden im Einzelfall durch den SchunterNet e.V. ausgesprochen.
§4 An- und Abmeldung
- Zur Anmeldung ist der Antrag auf Netzanschluß sowie Mitgliedschaft
im SchunterNet e.V. auszufüllen und unterschrieben beim Vorstand des SchunterNet e.V.
einzureichen. Dieser stellt einen Nutzervertrag des Teilnehmers mit dem
Betreiber dar.
- Änderungen der Benutzerdaten sind dem Verein unverzüglich
mitzuteilen.
- Die Teilnahme kann durch Auszug aus dem Wohnheim, Abmeldung
oder Ausschluß (s. §8) beendet werden. Auszug oder Abmeldung sind dem
Verein mindestens sechs Wochen im voraus anzukündigen.
§5 Rechte des Benutzers
- Jeder Benutzer hat das Recht, den ihm zur Verfügung gestellten
Netzanschluß zu jeder Zeit im Rahmen dieser Benutzerordnung zu
nutzen.
- Grundsätzlich kann jeder Benutzer alle zur Verfügung
gestellten Dienste des Netzes in Anspruch nehmen.
- Der Benutzer wird im Rahmen der Möglichkeiten durch die
Vertreter des SchunterNet e.V. beraten und betreut. Dies
ist zu den festgelegten Sprechstunden in den Räumlichkeiten des
Vereins möglich.
§6 Bereitgestellte Dienste des Netzes
- Primärer Anschluß
- Der primäre Anschluß an
der im Zimmer des Benutzers vorhandenen Netzwerkdose wird zur
Verfügung gestellt und auf Antrag freigeschaltet. Der SchunterNet e.V.
ist stets um einen sicheren und unterbrechungsfreien Betrieb des
Wohnheimnetzes bemüht, soweit dies beim Stand der Technik und im
zeitlichen Rahmen der Mitglieder möglich ist.
- Sekundärer Anschluß
- Auf gesonderten Antrag
kann bei ausreichenden Ressourcen der in der Dose vorhandene
Zweitanschluß für Netzwerknutzung zusätzlich freigeschaltet
werden.
- Protokoll des Anschlusses
- Der Anschluß erfolgt über
10 MBit/s Ethernet (10BaseT) und ermöglicht je nach Netzwerkadapter des
Benutzers Half- bzw. Full-Duplex-Betrieb.
- MAC Adressen der Netzwerkadapter
- Jedem
Anschluß werden aus Gründen der Sicherheit bis maximal vier vom
Benutzer angegebene MAC-Adressen (Media Access Control,
eindeutige Identifizierungsnummer eines Netzwerkadapters) fest
zugeordnet.
- Protokolle
- Im internen Netz wird
grundsätzlich jedes Protokoll (TCP/IP, IPX/ODI, NetBIOS,
appletalk, etc.) durchgeschaltet. Die Verbindung zum
Hochschulnetz erfolgt ausschließlich über das Internetprotokoll
(IP).
- IP-Adresse
- Jedem Anschluß wird eine statische
IP-Adresse zur Verfügung gestellt, die den Rechner im gesamten
Internet eindeutig identifiziert. Hierdurch wird es grundsätzlich
möglich, die Dienste des Internet in Anspruch zu nehmen und von außen
(z.B. vom Rechenzentrum aus) auf die Ressourcen des eigenen Rechners
zuzugreifen. Einschränkungen oder Erweiterungen dieser
Zugriffsmöglichkeiten können nach den Wünschen des Benutzers vom
Administrator eingestellt werden.
- E-Mail
- Jeder Benutzer erhält eine eigene
Mailbox mit Adresse, auf die er über POP3 oder Imap zugreifen
kann.
- WWW- und FTP-Zugang
- Der Zugang zum
World Wide Web und zu FTP-Servern wird über einen Proxyserver
gewährleistet.
- Usenet News
- Je nach vorhandenen Ressourcen
werden Newsgruppen nach den Wünschen der Benutzer lokal zur
Verfügung gestellt.
- lokaler NTP Service
- Es wird eine zeitgenaue
Synchronisierung der Systemuhren der eigenen Rechner ermöglicht.
- Benutzerserver
- Jedem Teilnehmer wird ein
Arbeitsverzeichnis auf dem Benutzerserver (Linux-Workstation)
zur Verfügung gestellt. Nach Wunsch können projektbezogene
Benutzergruppen eingerichtet werden. Jeder Benutzer darf bis zu neun
weitere Accounts mit eingeschränkten Möglichkeiten beantragen.
- private WWW-Homepages
- Jeder Benutzer kann im
Rahmen des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes eigene
1.5mm
Homepages erstellen und veröffentlichen.
- weitere Dienste
- Der Verein kann darüber
hinaus weitere Dienste zur Verfügung stellen.
§7 Pflichten des Benutzers
Jeder Teilnehmer ist für seinen Rechner und den Netzzugang über selbigen
voll verantwortlich. Das bedeutet:
- Der Teilnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel
und Dienste sorgfältig und ihren Bestimmungen entsprechend zu benutzen.
- Jeder Teilnehmer hat Maßnahmen zum Schutz vor
unbefugter Nutzung seines Anschlusses und der zur Verfügung gestellten
Dienste durch Dritte zu ergreifen.
- Jeder Verdacht auf Mißbrauch von Ressourcen ist der Netzverwaltung
unverzüglich zu melden.
- Bauliche Veränderungen an der Netzwerkinstallation dürfen nur mit
schriftlicher Genehmigung des SchunterNet e.V. vorgenommen werden.
- Die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch unsachgemäßen
Einsatz von Hard- und Software ist zu vermeiden. Störungen jeder Art
sind unverzüglich dem SchunterNet e.V. zu melden.
- Es ist dem Teilnehmer verboten, eine andere als die ihm zugewiesene
IP-Adresse im Netz zu benutzen (Address-Spoofing) oder Masquerading zu
betreiben.
- Der am Netz angeschlossene Rechner darf grundsätzlich nicht für
Routingzwecke verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Genehmigung des SchunterNet e.V.
- Jede Art des Mithörens von Datenübertragungen, des unberechtigten
Zugriffs auf fremde Daten oder des unberechtigten Zugangs zu fremden
Rechnern ist zu unterlassen. Schon der Versuch ist strafbar.
- Die Bereitstellung und Nutzung von Software und Dokumentationen ist
nur im Rahmen der maßgeblichen Lizenzbestimmungen zulässig.
- Das Beziehen oder Verbreiten strafrechtlich relevanter Daten ist zu
unterlassen.
- Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet regelmäßig, nach Möglichkeit
täglich, seine SchunterNet-EMails zu lesen. Er hat weiterhin dafür zu
sorgen, dass er die EMails auch korrekt empfangen kann. Dabei ist es
unerheblich, ob die EMails direkt vom SchunterNet-Mailserver oder über
eine Weiterleitung bezogen werden.
§8 Verfahren bei Verstößen gegen die Benutzerordnung
- Benutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, werden von den
Vertretern des SchunterNet e.V. auf den Verstoß hingewiesen.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der
Benutzerordnung wird der betreffende Teilnehmer von der weiteren Nutzung
ausgeschlossen. Werden Belange des Zusammenlebens im Wohnheim berührt,
kann zusätzlich ein Heimratsverfahren angestrengt werden.
- Die Geräte und Anlagen werden in funktionsfähigem Zustand
übergeben. Durch unsachgemäße Behandlung eingetretene Schäden hat
der Nutzer in vollem Umfang zu tragen. Bei Beendigung der Nutzung,
spätestens beim Auszug, wird von Vertretern des SchunterNet e.V. der Zustand
kontrolliert und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Der Nutzer bleibt für
entstehende Schäden haftbar, solange er diese Abnahme nicht durchführen
lassen hat.
- Wird durch Verstöße zusätzlicher administrativer Aufwand zur
Wiederherstellung oder Bewahrung der Funktion und Sicherheit des Systems
notwendig, so hat der Verursacher die entstehenden Kosten sowie die
Arbeitsleistung entsprechend den in der Gebührenordnung [Anhang
C] festgelegten Tarifen zu tragen.
- Wer über diese Bestimmungen hinaus gegen die Benutzungsordnung für
das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig [Anhang
D], Interessen dritter, nationales oder internationales
Recht verstößt, hat mit Meldung an die zuständigen Stellen bis hin zur
Anzeige zu rechnen.
§9 Haftungsausschluß
- Ein Anspruch auf ununterbrochene Funktion des Netzes besteht
nicht. Schadenersatzansprüche des Benutzers gegenüber den Betreibern
können nicht geltend gemacht werden.
- Für Schäden an Hardware, Software oder Daten des Benutzers, die
durch die Teilnahme am Netzbetrieb entstehen, übernimmt der Betreiber
keine Haftung.
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