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SchunterNet -> Verein -> Dokumente -> Benutzerordnung

Benutzerordnung des SchunterNet e.V.

  Stand: 16. Februar 2000

Präambel

Das im Studentenwohnheim An der Schunter durch den SchunterNet e.V. betriebene Netzwerk soll allen Mietern die Möglichkeit bieten, mit ihren Heimrechnern (Mac, PC, etc.) einfach und kostengünstig an moderner Datenkommunikation zu partizipieren. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen steht dabei im lokalen Netz im Mittelpunkt. Dazu gehören der Datenaustausch über das Netz, die Nutzung zentraler oder privater Peripheriegeräte (Drucker, Scanner, Streamer, etc.) sowie die Bereitstellung nichtkommerzieller Software auf File-Servern.

Mit der Anbindung an das Hochschulnetz erhält der Teilnehmer die Möglichkeit, seinen PC als Terminal für eine UNIX-Workstation einzusetzen. Durch die Verbindung mit dem weltweiten Internet bieten sich den Studenten letztendlich ganz neue Wege der Recherche und Informationsbeschaffung vom eigenen Schreibtisch aus. Zentraler Punkt ist hierbei das World Wide Web, welches in den letzten Jahren die Popularität des Internet erst begründet hat.

§1 Gültigkeit

  1. Die folgenden Regelungen gelten für alle Benutzer des Netzes des SchunterNet e.V. im Studentenwohnheim An der Schunter, Braunschweig. Sie ergänzen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig. [Anhang D]
  2. Diese Ordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie verliert ihre Gültigkeit bei Inkrafttreten einer neuen Benutzerordnung.

§2 Allgemeine Bestimmung

  1. Die Teilnahme an Datennetzen verlangt von jedem einzelnen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium. Die Benutzerordnung wurde geschaffen, um die Funktionsfähigkeit des Netzwerkes und ein geregeltes Miteinander der Teilnehmer zu gewährleisten.
  2. Jeder Benutzer verpflichtet sich, diese Ordnung anzuerkennen.
  3. Für die Nutzung der Ressourcen des Hochschulnetzes (TUBS-Net und Zugang zum Internet) ist darüber hinaus die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig [Anhang D] verbindlich.
  4. Betriebs- und Hardwarekosten werden entsprechend der Gebührenordnung [Anhang C] des SchunterNet e.V. auf die Nutzer umgelegt.

§3 Zulassung der Benutzer

  1. Grundsätzlich ist jeder Bewohner des Studentenwohnheims An der Schunter berechtigt, sich an das Wohnheimnetz anzuschließen, sofern er sich mit den hier aufgeführten Regelungen einverstanden erklärt und dem SchunterNet e.V. beitritt.
  2. Einschränkungen werden im Einzelfall durch den SchunterNet e.V. ausgesprochen.

§4 An- und Abmeldung

  1. Zur Anmeldung ist der Antrag auf Netzanschluß sowie Mitgliedschaft im SchunterNet e.V. auszufüllen und unterschrieben beim Vorstand des SchunterNet e.V. einzureichen. Dieser stellt einen Nutzervertrag des Teilnehmers mit dem Betreiber dar.
  2. Änderungen der Benutzerdaten sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
  3. Die Teilnahme kann durch Auszug aus dem Wohnheim, Abmeldung oder Ausschluß (s. §8) beendet werden. Auszug oder Abmeldung sind dem Verein mindestens sechs Wochen im voraus anzukündigen.

§5 Rechte des Benutzers

  1. Jeder Benutzer hat das Recht, den ihm zur Verfügung gestellten Netzanschluß zu jeder Zeit im Rahmen dieser Benutzerordnung zu nutzen.
  2. Grundsätzlich kann jeder Benutzer alle zur Verfügung gestellten Dienste des Netzes in Anspruch nehmen.
  3. Der Benutzer wird im Rahmen der Möglichkeiten durch die Vertreter des SchunterNet e.V. beraten und betreut. Dies ist zu den festgelegten Sprechstunden in den Räumlichkeiten des Vereins möglich.

§6 Bereitgestellte Dienste des Netzes

Primärer Anschluß
Der primäre Anschluß an der im Zimmer des Benutzers vorhandenen Netzwerkdose wird zur Verfügung gestellt und auf Antrag freigeschaltet. Der SchunterNet e.V. ist stets um einen sicheren und unterbrechungsfreien Betrieb des Wohnheimnetzes bemüht, soweit dies beim Stand der Technik und im zeitlichen Rahmen der Mitglieder möglich ist.
Sekundärer Anschluß
Auf gesonderten Antrag kann bei ausreichenden Ressourcen der in der Dose vorhandene Zweitanschluß für Netzwerknutzung zusätzlich freigeschaltet werden.
Protokoll des Anschlusses
Der Anschluß erfolgt über 10 MBit/s Ethernet (10BaseT) und ermöglicht je nach Netzwerkadapter des Benutzers Half- bzw. Full-Duplex-Betrieb.
MAC Adressen der Netzwerkadapter
Jedem Anschluß werden aus Gründen der Sicherheit bis maximal vier vom Benutzer angegebene MAC-Adressen (Media Access Control, eindeutige Identifizierungsnummer eines Netzwerkadapters) fest zugeordnet.
Protokolle
Im internen Netz wird grundsätzlich jedes Protokoll (TCP/IP, IPX/ODI, NetBIOS, appletalk, etc.) durchgeschaltet. Die Verbindung zum Hochschulnetz erfolgt ausschließlich über das Internetprotokoll (IP).
IP-Adresse
Jedem Anschluß wird eine statische IP-Adresse zur Verfügung gestellt, die den Rechner im gesamten Internet eindeutig identifiziert. Hierdurch wird es grundsätzlich möglich, die Dienste des Internet in Anspruch zu nehmen und von außen (z.B. vom Rechenzentrum aus) auf die Ressourcen des eigenen Rechners zuzugreifen. Einschränkungen oder Erweiterungen dieser Zugriffsmöglichkeiten können nach den Wünschen des Benutzers vom Administrator eingestellt werden.
E-Mail
Jeder Benutzer erhält eine eigene Mailbox mit Adresse, auf die er über POP3 oder Imap zugreifen kann.
WWW- und FTP-Zugang
Der Zugang zum World Wide Web und zu FTP-Servern wird über einen Proxyserver gewährleistet.
Usenet News
Je nach vorhandenen Ressourcen werden Newsgruppen nach den Wünschen der Benutzer lokal zur Verfügung gestellt.
lokaler NTP Service
Es wird eine zeitgenaue Synchronisierung der Systemuhren der eigenen Rechner ermöglicht.
Benutzerserver
Jedem Teilnehmer wird ein Arbeitsverzeichnis auf dem Benutzerserver (Linux-Workstation) zur Verfügung gestellt. Nach Wunsch können projektbezogene Benutzergruppen eingerichtet werden. Jeder Benutzer darf bis zu neun weitere Accounts mit eingeschränkten Möglichkeiten beantragen.
private WWW-Homepages
Jeder Benutzer kann im Rahmen des zur Verfügung gestellten Speicherplatzes eigene 1.5mm
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Homepages erstellen und veröffentlichen.
weitere Dienste
Der Verein kann darüber hinaus weitere Dienste zur Verfügung stellen.

§7 Pflichten des Benutzers

Jeder Teilnehmer ist für seinen Rechner und den Netzzugang über selbigen voll verantwortlich. Das bedeutet:

  1. Der Teilnehmer hat die ihm zur Verfügung gestellten Betriebsmittel und Dienste sorgfältig und ihren Bestimmungen entsprechend zu benutzen.
  2. Jeder Teilnehmer hat Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter Nutzung seines Anschlusses und der zur Verfügung gestellten Dienste durch Dritte zu ergreifen.
  3. Jeder Verdacht auf Mißbrauch von Ressourcen ist der Netzverwaltung unverzüglich zu melden.
  4. Bauliche Veränderungen an der Netzwerkinstallation dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des SchunterNet e.V. vorgenommen werden.
  5. Die Störung oder Beeinträchtigung des Netzbetriebs durch unsachgemäßen Einsatz von Hard- und Software ist zu vermeiden. Störungen jeder Art sind unverzüglich dem SchunterNet e.V. zu melden.
  6. Es ist dem Teilnehmer verboten, eine andere als die ihm zugewiesene IP-Adresse im Netz zu benutzen (Address-Spoofing) oder Masquerading zu betreiben.
  7. Der am Netz angeschlossene Rechner darf grundsätzlich nicht für Routingzwecke verwendet werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des SchunterNet e.V.
  8. Jede Art des Mithörens von Datenübertragungen, des unberechtigten Zugriffs auf fremde Daten oder des unberechtigten Zugangs zu fremden Rechnern ist zu unterlassen. Schon der Versuch ist strafbar.
  9. Die Bereitstellung und Nutzung von Software und Dokumentationen ist nur im Rahmen der maßgeblichen Lizenzbestimmungen zulässig.
  10. Das Beziehen oder Verbreiten strafrechtlich relevanter Daten ist zu unterlassen.
  11. Der Teilnehmer ist dazu verpflichtet regelmäßig, nach Möglichkeit täglich, seine SchunterNet-EMails zu lesen. Er hat weiterhin dafür zu sorgen, dass er die EMails auch korrekt empfangen kann. Dabei ist es unerheblich, ob die EMails direkt vom SchunterNet-Mailserver oder über eine Weiterleitung bezogen werden.

§8 Verfahren bei Verstößen gegen die Benutzerordnung

  1. Benutzer, die gegen die Benutzerordnung verstoßen, werden von den Vertretern des SchunterNet e.V. auf den Verstoß hingewiesen.
  2. Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Bestimmungen der Benutzerordnung wird der betreffende Teilnehmer von der weiteren Nutzung ausgeschlossen. Werden Belange des Zusammenlebens im Wohnheim berührt, kann zusätzlich ein Heimratsverfahren angestrengt werden.
  3. Die Geräte und Anlagen werden in funktionsfähigem Zustand übergeben. Durch unsachgemäße Behandlung eingetretene Schäden hat der Nutzer in vollem Umfang zu tragen. Bei Beendigung der Nutzung, spätestens beim Auszug, wird von Vertretern des SchunterNet e.V. der Zustand kontrolliert und ein Abnahmeprotokoll erstellt. Der Nutzer bleibt für entstehende Schäden haftbar, solange er diese Abnahme nicht durchführen lassen hat.
  4. Wird durch Verstöße zusätzlicher administrativer Aufwand zur Wiederherstellung oder Bewahrung der Funktion und Sicherheit des Systems notwendig, so hat der Verursacher die entstehenden Kosten sowie die Arbeitsleistung entsprechend den in der Gebührenordnung [Anhang C] festgelegten Tarifen zu tragen.
  5. Wer über diese Bestimmungen hinaus gegen die Benutzungsordnung für das Rechenzentrum der Technischen Universität Braunschweig [Anhang D], Interessen dritter, nationales oder internationales Recht verstößt, hat mit Meldung an die zuständigen Stellen bis hin zur Anzeige zu rechnen.

§9 Haftungsausschluß

  1. Ein Anspruch auf ununterbrochene Funktion des Netzes besteht nicht. Schadenersatzansprüche des Benutzers gegenüber den Betreibern können nicht geltend gemacht werden.
  2. Für Schäden an Hardware, Software oder Daten des Benutzers, die durch die Teilnahme am Netzbetrieb entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung.


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last update: Wednesday, 08. November 2006, 22:28:30 CET
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