Richtlinien zum Betrieb von www-Servern und zur Nutzung von
www-Diensten an der Technischen Universität Braunschweig
Dieser Text basiert auf einem Entwurf des Arbeitskreises ,,Internet``
der Hochschule. Die Senatskommission für die elektronische Datenverarbeitung
(SEDV) hat den Entwurf in dieser Fassung verabschiedet und wird ihn zur
endgültigen Beschlußfassung dem Senat vorlegen.
Stand: 31.07.98
|
1 Grundsätze des Betriebs von www-Servern
- Die Technische Universität Braunschweig betreibt einen
www-Server. Er steht allen Organisationseinheiten, kooperierenden
Institutionen, Mitgliedern und Angehörigen der
Universität zur Verfügung. Die Organisationseinheiten
der Universität können eigene www-Server betreiben.
- Die Abteilung 52 koordiniert im Auftrage der Hochschulleitung und
in Absprache mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
das Informationsangebot des zentralen www-Servers. Das
Rechenzentrum übernimmt als Betreiber des www-Servers die
technische Realisierung und die Betreuung des Systems.
2 Inhalt und Gestaltung von www-Seiten
- Der Inhalt von www-Seiten muß den Anforderungen der
DFN-Benutzungsordnung
und der DV-Nutzungsordnung der
Hochschule genügen.
- Der Inhalt von www-Seiten muß gesetzliche Bestimmungen einhalten,
insbesondere das Informations-
und Kommunikationsdienste-Gesetz.
Zu beachten sind u.a. der Schutz von personenbezogenen Daten,
Urheber- und Lizenzrechte, Persönlichkeitsrechte und
Strafgesetze. Im Strafgesetzbuch ist u.a. geregelt, daß
die Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, die
Verbreitung von rassistischem Gedankengut, Pornographie sowie
Beleidigungen und Verleumdungen zu unterlassen sind.
- Daten über Zugriffe auf www-Seiten dürfen nur gespeichert
werden, um eine anonyme Zugriffsstatistik zu erstellen oder
um eine Überprüfung der Zugriffsberechtigung seitens
der Domain des zugreifenden Systems zu ermöglichen.
Daher ist eine Integration von Tools zur Protokollierung von
Zugriffen in www-Seiten in der Regel unzulässig und hat
zu unterbleiben. - Erhebung und Speicherung entsprechender Daten
kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern im Sinne des
Niedersächsischen Datenschutzgesetzes
die Einwilligung der Betroffenen gegeben ist und die
Hochschulleitung zugestimmt hat.
- Die Hochschule ist bemüht, ihr Informationsangebot so breit
und attraktiv wie möglich zu gestalten und setzt auf die
engagierte Mitarbeit aller ihrer Angehörigen. Um diesem
Anspruch gerecht zu werden, sind die Hochschule und ihre
Organisationseinheiten berechtigt, ohne Rückfrage bei
ihren Mitgliedern und Angehörigen die folgende Daten
weltweit zur Verfügung zu stellen:
- die offizielle Bezeichnung der Einheit sowie
- Adresse, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
- Geschäftsverteilungsplan
- angebotene Lehrveranstaltungen (Titel, Nummer,
Ort und Zeit, Name des Dozenten/der Dozentin)
- Listen von Gremien und deren Mitglieder
- bereits in anderen Medien veröffentlichte
Artikel und Beiträge in ungekürzter
oder in einer von der verantwortlichen
Organisationseinheit gekürzten Fassung,
soweit kein Copyright verletzt wird
- die folgenden Daten ihrer Mitglieder und Angehörigen:
- Name, Vorname, Geschlecht
- Zugehörigkeit zu Organisationseinheiten
- dienstliche Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
- (gestrichen:
private Telefonnummer, soweit
die Person der Residenzpflicht unterliegt)
- dienstliche Funktionen und Aufgaben
- angebotene Lehrveranstaltungen
- www-Datenbereiche dürfen in der Regel nicht Dritten (Personen
bzw. Organisationen) zur Nutzung überlassen werden. In
Ausnahmefällen kann mit Genehmigung der Hochschulleitung
nicht gewinnorientierten öffentlichen Einrichtungen im
Rahmen der Amtshilfe eine Mitnutzung des www-Servers gewährt
werden.
- www-Seiten dürfen in der Regel nicht kommerziell genutzt
werden. Erlaubt ist dagegen den Organisationseinheiten der
Hochschule die Nennung von Förderern und Sponsoren samt
Firmen- und Produkt-Logos auf je einer eigens dafür
eingerichteten Seite. Derartige Seiten sind hochschulweit
einheitlich zu gestalten und entsprechend zu kennzeichnen.
Entsprechende Vereinbarungen mit Förderern sind der
Hochschulleitung bekanntzugeben.
- Die Gestaltung der www-Seiten sollte sich an den allgemein
anerkannten Gestaltungsregeln orientieren. Zu diesen
zählen insbesondere die diesbezüglichen
Gestaltungsempfehlungen
der interuniversitären Arbeitsgruppe. Es ist darauf zu
achten, daß das Erscheinungsbild der Universität
im Internet dem in anderen Medien vergleichbar ist. Für
Logos und Signets der Hochschule sind nur die offiziellen Versionen
(http://www.tu-bs.de/www/documents/ICONS/verwaltung/)
zu verwenden. Abteilung 52 empfiehlt Gestaltungselemente,
die in den www-Seiten der Hochschulverwaltung verwendet werden.
3 Verantwortlichkeiten des Informationsanbietenden
- Die für das jeweilige Informationsangebot verantwortliche
Institution bzw. Person (Universitätsverwaltung,
Rechenzentrum, Fachbereich, Institut, ... oder Einzelperson) ist
für den Inhalt der von ihr bereitgestellten www-Seite,
ihre Pflege und die Herstellung von Verweisen auf andere
www-Seiten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit erstreckt
sich auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Die Verantwortung für den Inhalt einer www-Seite
umfaßt in eingeschränkter Weise auch
Hypertext-Referenzen auf andere Dokumente. Letztere sind
gelegentlich zu überprüfen, ob sie ihrerseits
den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ist das erkennbar
nicht der Fall, muß eine betreffende Referenz entfernt
oder auf die rechtliche Fragwürdigkeit des betreffenden
Dokumentes hingewiesen werden.
- Ergänzend zum www-Angebot der Universität bzw. ihrer
Organisationseinheiten können Mitglieder und Angehörige
der Universität, die über eine Nutzungsberechtigung
des RZ oder einer anderen Einrichtung der Universität
verfügen, im Rahmen der disponiblen Ressourcen
persönliche www-Seiten
anbieten, auf denen auch private Themen behandelt werden
können. - Der Übergang zu den persönlichen
www-Seiten ist deutlich zu kennzeichnen.
- Auf jeder www-Seite ist die für die Bereitstellung der
Information verantwortliche Organisationseinheit
einschließlich Bearbeiter bzw. Einzelperson sowie das
Datum der Erstellung bzw. Modifikation zu nennen. Es soll ein
Link auf eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden,
über die weitere Auskünfte bzw. Informationen zur
Seite eingeholt werden können. Bei hierarchisch
nachgegliederten Seiten können diese Angaben entfallen,
sofern ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Seiten besteht.
4 Verstöße gegen die Regelung des www-Angebotes
- www-Seiten, deren Inhalte offensichtlich gegen diese Ordnung,
gegen vorrangige Ordnungen und Regeln oder gegen geltendes
Recht verstoßen, sind vom Betreiber des jeweiligen
www-Servers unverzüglich zu löschen.
- www-Seiten, aus denen nicht unmittelbar zu entnehmen ist,
wer für sie verantwortlich ist, können gelöscht
werden.
- Ist fraglich, ob der Inhalt einer www-Seite im Sinne des
ersten Absatzes zu beanstanden ist, informiert der Betreiber
des www-Servers die jeweilige Anbieterin bzw. den jeweiligen
Anbieter über die Beanstandung und bittet um Abhilfe.
Kommt sie/er diesem Wunsch nicht nach und kann sie/er auch
nicht nachvollziehbar begründen, wieso die beanstandete
Seite unverzichtbar ist (z. B. für Zwecke von Forschung
und Lehre), kann die Seite vom Server-Betreiber gesperrt oder
gelöscht werden. - In Zweifelsfällen hat die
Hochschulleitung gemäß der Rechtslage zu
entscheiden.
- Der Server-Betreiber ist nicht verpflichtet, eine
Routinedurchsicht der www-Seiten auf seinem Server
durchzuführen. Erst bei positiver Kenntnis eines
Verstoßes gegen diese Ordnung wird der
Server-Betreiber tätig und auf eine Abstellung
hinwirken.
|