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Richtlinien zum Betrieb von www-Servern und zur Nutzung von www-Diensten an der Technischen Universität Braunschweig

 
Dieser Text basiert auf einem Entwurf des Arbeitskreises ,,Internet`` der Hochschule. Die Senatskommission für die elektronische Datenverarbeitung (SEDV) hat den Entwurf in dieser Fassung verabschiedet und wird ihn zur endgültigen Beschlußfassung dem Senat vorlegen.
Stand: 31.07.98

1 Grundsätze des Betriebs von www-Servern

  1. Die Technische Universität Braunschweig betreibt einen www-Server. Er steht allen Organisationseinheiten, kooperierenden Institutionen, Mitgliedern und Angehörigen der Universität zur Verfügung. Die Organisationseinheiten der Universität können eigene www-Server betreiben.
  2. Die Abteilung 52 koordiniert im Auftrage der Hochschulleitung und in Absprache mit der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit das Informationsangebot des zentralen www-Servers. Das Rechenzentrum übernimmt als Betreiber des www-Servers die technische Realisierung und die Betreuung des Systems.

2 Inhalt und Gestaltung von www-Seiten

  1. Der Inhalt von www-Seiten muß den Anforderungen der DFN-Benutzungsordnung und der DV-Nutzungsordnung der Hochschule genügen.
  2. Der Inhalt von www-Seiten muß gesetzliche Bestimmungen einhalten, insbesondere das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz. Zu beachten sind u.a. der Schutz von personenbezogenen Daten, Urheber- und Lizenzrechte, Persönlichkeitsrechte und Strafgesetze. Im Strafgesetzbuch ist u.a. geregelt, daß die Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, die Verbreitung von rassistischem Gedankengut, Pornographie sowie Beleidigungen und Verleumdungen zu unterlassen sind.
  3. Daten über Zugriffe auf www-Seiten dürfen nur gespeichert werden, um eine anonyme Zugriffsstatistik zu erstellen oder um eine Überprüfung der Zugriffsberechtigung seitens der Domain des zugreifenden Systems zu ermöglichen. Daher ist eine Integration von Tools zur Protokollierung von Zugriffen in www-Seiten in der Regel unzulässig und hat zu unterbleiben. - Erhebung und Speicherung entsprechender Daten kann ausnahmsweise zulässig sein, sofern im Sinne des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes die Einwilligung der Betroffenen gegeben ist und die Hochschulleitung zugestimmt hat.
  4. Die Hochschule ist bemüht, ihr Informationsangebot so breit und attraktiv wie möglich zu gestalten und setzt auf die engagierte Mitarbeit aller ihrer Angehörigen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind die Hochschule und ihre Organisationseinheiten berechtigt, ohne Rückfrage bei ihren Mitgliedern und Angehörigen die folgende Daten weltweit zur Verfügung zu stellen:
    • die offizielle Bezeichnung der Einheit sowie
      • Adresse, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
      • Geschäftsverteilungsplan
      • angebotene Lehrveranstaltungen (Titel, Nummer, Ort und Zeit, Name des Dozenten/der Dozentin)
      • Listen von Gremien und deren Mitglieder
      • bereits in anderen Medien veröffentlichte Artikel und Beiträge in ungekürzter oder in einer von der verantwortlichen Organisationseinheit gekürzten Fassung, soweit kein Copyright verletzt wird
    • die folgenden Daten ihrer Mitglieder und Angehörigen:
      • Name, Vorname, Geschlecht
      • Zugehörigkeit zu Organisationseinheiten
      • dienstliche Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
      • (gestrichen: private Telefonnummer, soweit die Person der Residenzpflicht unterliegt)
      • dienstliche Funktionen und Aufgaben
      • angebotene Lehrveranstaltungen
  5. www-Datenbereiche dürfen in der Regel nicht Dritten (Personen bzw. Organisationen) zur Nutzung überlassen werden. In Ausnahmefällen kann mit Genehmigung der Hochschulleitung nicht gewinnorientierten öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Amtshilfe eine Mitnutzung des www-Servers gewährt werden.
  6. www-Seiten dürfen in der Regel nicht kommerziell genutzt werden. Erlaubt ist dagegen den Organisationseinheiten der Hochschule die Nennung von Förderern und Sponsoren samt Firmen- und Produkt-Logos auf je einer eigens dafür eingerichteten Seite. Derartige Seiten sind hochschulweit einheitlich zu gestalten und entsprechend zu kennzeichnen. Entsprechende Vereinbarungen mit Förderern sind der Hochschulleitung bekanntzugeben.
  7. Die Gestaltung der www-Seiten sollte sich an den allgemein anerkannten Gestaltungsregeln orientieren. Zu diesen zählen insbesondere die diesbezüglichen Gestaltungsempfehlungen der interuniversitären Arbeitsgruppe. Es ist darauf zu achten, daß das Erscheinungsbild der Universität im Internet dem in anderen Medien vergleichbar ist. Für Logos und Signets der Hochschule sind nur die offiziellen Versionen (http://www.tu-bs.de/www/documents/ICONS/verwaltung/) zu verwenden. Abteilung 52 empfiehlt Gestaltungselemente, die in den www-Seiten der Hochschulverwaltung verwendet werden.

3 Verantwortlichkeiten des Informationsanbietenden

  1. Die für das jeweilige Informationsangebot verantwortliche Institution bzw. Person (Universitätsverwaltung, Rechenzentrum, Fachbereich, Institut, ... oder Einzelperson) ist für den Inhalt der von ihr bereitgestellten www-Seite, ihre Pflege und die Herstellung von Verweisen auf andere www-Seiten verantwortlich. Die Verantwortlichkeit erstreckt sich auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
  2. Die Verantwortung für den Inhalt einer www-Seite umfaßt in eingeschränkter Weise auch Hypertext-Referenzen auf andere Dokumente. Letztere sind gelegentlich zu überprüfen, ob sie ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ist das erkennbar nicht der Fall, muß eine betreffende Referenz entfernt oder auf die rechtliche Fragwürdigkeit des betreffenden Dokumentes hingewiesen werden.
  3. Ergänzend zum www-Angebot der Universität bzw. ihrer Organisationseinheiten können Mitglieder und Angehörige der Universität, die über eine Nutzungsberechtigung des RZ oder einer anderen Einrichtung der Universität verfügen, im Rahmen der disponiblen Ressourcen persönliche www-Seiten anbieten, auf denen auch private Themen behandelt werden können. - Der Übergang zu den persönlichen www-Seiten ist deutlich zu kennzeichnen.
  4. Auf jeder www-Seite ist die für die Bereitstellung der Information verantwortliche Organisationseinheit einschließlich Bearbeiter bzw. Einzelperson sowie das Datum der Erstellung bzw. Modifikation zu nennen. Es soll ein Link auf eine E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt werden, über die weitere Auskünfte bzw. Informationen zur Seite eingeholt werden können. Bei hierarchisch nachgegliederten Seiten können diese Angaben entfallen, sofern ein eindeutiger Zusammenhang zwischen den Seiten besteht.

4 Verstöße gegen die Regelung des www-Angebotes

  1. www-Seiten, deren Inhalte offensichtlich gegen diese Ordnung, gegen vorrangige Ordnungen und Regeln oder gegen geltendes Recht verstoßen, sind vom Betreiber des jeweiligen www-Servers unverzüglich zu löschen.
  2. www-Seiten, aus denen nicht unmittelbar zu entnehmen ist, wer für sie verantwortlich ist, können gelöscht werden.
  3. Ist fraglich, ob der Inhalt einer www-Seite im Sinne des ersten Absatzes zu beanstanden ist, informiert der Betreiber des www-Servers die jeweilige Anbieterin bzw. den jeweiligen Anbieter über die Beanstandung und bittet um Abhilfe. Kommt sie/er diesem Wunsch nicht nach und kann sie/er auch nicht nachvollziehbar begründen, wieso die beanstandete Seite unverzichtbar ist (z. B. für Zwecke von Forschung und Lehre), kann die Seite vom Server-Betreiber gesperrt oder gelöscht werden. - In Zweifelsfällen hat die Hochschulleitung gemäß der Rechtslage zu entscheiden.
  4. Der Server-Betreiber ist nicht verpflichtet, eine Routinedurchsicht der www-Seiten auf seinem Server durchzuführen. Erst bei positiver Kenntnis eines Verstoßes gegen diese Ordnung wird der Server-Betreiber tätig und auf eine Abstellung hinwirken.

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last update: Wednesday, 08. November 2006, 22:28:30 CET
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