Gebührenordnung
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Stand: 13. März 2009
- Eine Anschlussgebühr wird nicht erhoben.
- Die Nutzungsgebühr (Monatsgebühr) wird dynamisch erhoben. Sie wird abhängig vom Finanzbedarf des Vereins sowie der Anzahl der Nutzer angepasst und sollte einen Betrag von 13€ (in Worten: dreizehn Euro) nicht überschreiten. Derzeit ist die Gebühr auf 6€ (in Worten: sechs Euro) festgelegt.
- Bei der Freischaltung des Zugangs wird für den laufenden Monat eine volle Monatsgebühr erhoben. Gleichzeitig ist die Nutzungsgebühr für den folgenden Monat im voraus zu entrichten. Zur Absicherung eventueller durch den Nutzer verursachter Forderungen Dritter an den Verein, ist eine Kaution von 6€ zu hinterlegen.
- Alle Folgezahlungen sind bis 15. des Vormonats für den entsprechenden Monat einzuzahlen (jeweils eine Monatsgebühr).
- Die Zahlung der Nutzungsgebühr erfolgt ausschließlich per Lastschrifteinzugsverfahren.
- Bei nicht gedecktem Konto kann die Kündigung fristlos zum Ende des laufenden Monats erfolgen.
- Nach jeder Kündigung beträgt die Wiederanschlussgebühr drei Monatsgebühren.
- Die Nutzungsgebühren werden in erster Linie zur Rückzahlung des Kredits des Studentenwerkes verwendet. Eventuelle Überschüsse werden für Reparaturen und weitere Investitionen genutzt.
- Wird ein Zweitanschluss beantragt, so sind die Kosten der Umrüstung von Anschlussdose und Patchfeld (2xTP/TP-Einsatz) durch den Antragsteller zu tragen.
- Durch Benutzer verursachter zusätzlicher Arbeitsaufwand im Sinne §8, Absatz 4, der Benutzerordnung wird zu einem Stundensatz von 12€ in Rechnung gestellt, wobei die Mindestgrenze 6€ beträgt.
- Schäden an vereinseigener Hardware, die durch unsachgemäßen Umgang fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Verursachers.
- Änderungen dieser Gebührenordnung sind in den halbjährlichen Mitgliederversammlungen möglich.

